Verbotsgesetz aktuellen Herausforderungen anpassen

Sabine Schatz

Abgeordnete erwartet Einbindung der Opposition um schnelle Vorlage eines Gesetzesentwurfs zu ermöglichen

SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz begrüßt grundsätzlich die Ankündigung der neuen Maßnahmen zur Reform des Verbotsgesetzes auf Basis der Expert*innen-Arbeitsgruppe, will aber mit einer finalen Bewertung auf die konkreten Gesetzesentwürfe warten. Viele der angekündigten Maßnahmen könnten wichtige Lücken in der Strafverfolgung holocaustrelativierender und antisemitischer Handlungen schließen. Besonders erfreulich für Schatz sei die Ausdehnung der Gerichtsbarkeit. Denn besonders hier seien in der Vergangenheit viele, vor allem rechtsextreme Akteure mit ihren Hassreden ungestraft davongekommen. Es sei auch ein wichtiges Signal, dass das Verbotsgesetz nun auch stärker im Internet greifen soll. ****

Schatz: „Es ist wichtig, dass der Schritt zur Reform getan wird, um das Verbotsgesetz aktuellen Herausforderungen anzupassen. Wir tragen auch heute unsere historische Verantwortung und sind den Opfern und Überlebenden schuldig, wachsam zu bleiben und Gesetze entsprechend umzugestalten. Da das Gesetz eine 2/3-Mehrheit verlangt, erwarte ich, dass die Opposition hier früh eingebunden wird, um eine schnelle Vorlage des Gesetzesentwurfs zu ermöglichen. Diese wichtige Reform darf nicht unnötig verschleppt werden, wie das beim Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und dem Rechtsextremismusbericht der Fall ist.“

Positiv bewertet die SPÖ-Abgeordnete, dass künftig eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch zu einem Amtsverlust bei Beamt*innen führen soll: “Der kürzlich öffentlich debattierte Fall eines Bundesheer-Offiziers hat hier den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Es freut mich, dass die Ministerinnen so schnell auf die SPÖ-Forderung nach automatischem Amtsverlust eingegangen sind. Es ist aber enttäuschend, dass die Aufarbeitung dieses Falles völlig unter den Tisch gekehrt wurde.”

Die Einführung der Diversion hält Schatz für junge Erwachsene für durchaus sinnvoll. Man müsse aber spätestens nach einem Jahr genau evaluieren, in welchen Fällen eine Diversion angeboten wird. Ablehnend steht Schatz der Idee von Verfassungsministerin Edtstadler gegenüber, Gedenkstättenbesuche oder Zeitzeug*innengespräche als Teil der Diversionsauflagen anzudenken. “Ein Besuch in einer Gedenkstätte ist für alle Menschen wichtig, er ersetzt aber keine Strategie im Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus oder Holocaustrelativierung. Da zieht sich die Politik aus der Verantwortung, wenn wir diese auf die Gedenkstätten übertragen.” Auch Zeitzeug*innengespräche als Auflage einer Diversion hält Schatz für nicht angebracht. Die Institutionen, die Teil einer Präventionsarbeit gegen Holocaustrelativierung und Antisemitismus sind, müssen finanziell gut und langfristig ausfinanziert werden, wenn auf sie als Teil der Diversion zurückgegriffen werden soll, verlangt die Abgeordnete.

„Holocaustrelativierung und Antisemitismus sind häufig Teil rechtsextremer Ideologie. Deswegen ist es wichtig, Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus effektiv miteinander zu verknüpfen“, drängt die Abgeordnete auf die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und dessen Verknüpfung mit der Antisemitismusstrategie. Deswegen verweist Schatz ungeduldig auf den ausständigen Rechtsextremismusbericht. Dieser sei ein wichtiges Puzzlestück für die Ausarbeitung effektiver Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und zentral für die Bewertung bereits gesetzter Maßnahmen.

“Wir warten jetzt gespannt auf die angekündigte Gesetzesvorlage. Es darf in keinem Fall zu einer Aufweichung des Verbotsgesetzes kommen. Wir erleben seit Jahren ein Hoch an rechtsextremen Straftaten und aktuell untragbare antisemitische Verschwörungstheorien und Holocaust-Verharmlosungen. Da ist es wichtig, dass das Verbotsgesetz den aktuellen und notwendigen Herausforderungen angepasst wird”, schließt Schatz.